Die elektronische Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 war die letzte Lohnsteuerkarte dieser Art im Postversand. Ab 2011 wird die farbige Pappkarte durch ein elektronisches Verfahren ElsterLohn II zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt.
Da die Einführung dieses Verfahrens bei den Finanzämtern stufenweise erfolgt, wird die Lohnsteuerkarte 2010 auch für das Jahr 2011 gültig sein.
Die Lohnsteuerkarte behält jeder Arbeitgeber. Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Jahr 2011 ist die Lohnsteuerkarte dem Arbeitnehmer wieder auszuhändigen. Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag einer Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die ab dem Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält für das Übergangsjahr 2011 mit allen eingetragenen Merkmalen (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Freibeträge gemäß § 39 a EStG) ihre Gültigkeit.
Ab dem Jahr 2011 wechselt die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuermerkmale (z.B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) vom Amt Bad Doberan-Land, Einwohnermeldeamt, auf das zuständige Finanzamt Rostock. Das Finanzamt ist bereits im Jahr 2010 zuständig, falls die Änderungen den Lohnsteuerabzug 2011 betreffen.
Finanzamt Rostock Möllner Str. 13 18109 Rostock
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